Ab September 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung für alle in Frankreich ansässigen Unternehmen verpflichtend. Diese lange erwartete und mehrfach verzögerte digitale Transformation wird die Art und Weise, wie Unternehmen Geschäftsdokumente austauschen und ihre Transaktionen melden, radikal verändern. Bei dieser Reform handelt es sich keineswegs um eine einfache Änderung des Formats, sondern um eine vollständige Überarbeitung des zwischenbetrieblichen Abrechnungssystems und der Beziehungen zur französischen Steuerverwaltung.
Die elektronische Rechnungsstellung geht weit über das einfache Versenden von Rechnungen als PDF per E-Mail hinaus. Es handelt sich um einen vollständigen Dematerialisierungsprozess, bei dem Rechnungen in strukturierter elektronischer Form erstellt, übertragen, empfangen und verarbeitet werden. Diese Dokumente werden zwangsläufig über zertifizierte Dematerialisierungsplattformen zirkulieren, um ihre Echtheit und Konformität sicherzustellen.
Elektronische Rechnungen müssen standardisierte Formate (XML, Factur-X) einhalten, damit sie automatisiert verarbeitet werden können. Das PDF-Format bleibt jedoch akzeptabel, wenn es von strukturierten Daten begleitet wird. Ziel ist es, ein Ökosystem zu schaffen, in dem Abrechnungsdaten reibungslos und sicher zwischen den Informationssystemen von Unternehmen und Steuerverwaltungen fließen.
Das französische Modell der elektronischen Rechnungsstellung basiert auf einem sogenannten „Y-förmigen“ System, das Folgendes umfasst:
In diesem System kann jedes Unternehmen wählen:
Der entscheidende Punkt ist, dass alle elektronischen Rechnungen, auch diejenigen, die zwischen PDPs übertragen werden, über das PPF an die Steuerbehörden übermittelt werden.
Die Umsetzung dieser Verpflichtung erfolgt nach einem gestaffelten Zeitplan, der jetzt von der DGFIP festgelegt wurde:
Dieselben Fristen gelten für elektronische Meldepflichten, die Transaktionen betreffen, für die keine elektronische Rechnungsstellung erforderlich ist.
Die Reform basiert auf zwei sich ergänzenden Säulen:
Dies ist die Verpflichtung, Rechnungen in elektronischer Form für alle inländischen B2B-Transaktionen (zwischen französischen Unternehmen, die der Mehrwertsteuer unterliegen) auszustellen und zu empfangen.
Der Prozess wird wie folgt funktionieren:
Rechnungen müssen alle aktuellen gesetzlichen Pflichtangaben enthalten, aber auch standardisierte Zusatzdaten, um ihre automatisierte Verarbeitung zu erleichtern.
E-Reporting vervollständigt das System, indem Unternehmen verpflichtet werden, den Steuerbehörden elektronisch über den PPF oder einen PDP Bericht zu erstatten:
Diese Informationsübermittlung erfolgt regelmäßig (in den meisten Fällen monatlich) und betrifft aggregierte Daten zu diesen Vorgängen.
Unternehmen müssen ihre Abrechnungs- und Buchhaltungssoftware anpassen an:
Diese Anpassung kann spezifische Entwicklungen oder die Anschaffung neuer Softwarelösungen erfordern.
Jedes Unternehmen muss entscheiden, ob es Folgendes verwenden wird:
Diese Wahl hängt vom Umfang der verarbeiteten Rechnungen, den spezifischen Bedürfnissen und den verfügbaren Ressourcen ab.
Die Rechnungslegungsverfahren müssen neu gestaltet werden:
Nach Schätzungen der DGFIP dürften die langfristigen Einsparungen die Anfangsinvestitionen weitgehend ausgleichen, wobei der durchschnittliche Gewinn pro Rechnung auf 4 bis 12 Euro geschätzt wird.
Letztlich zielt das System darauf ab, die Mehrwertsteuererklärungen anhand der gesammelten Daten vorab auszufüllen, wodurch die Berichtspflichten der Unternehmen vereinfacht werden.
Die Steuerbehörde wird über Echtzeitinformationen zu Transaktionen verfügen, sodass sie:
Französische Unternehmen stellen Rechnungen weiterhin international in den von ihren ausländischen Kunden akzeptierten Formaten aus, müssen diese Transaktionen jedoch per E-Reporting melden.
Für einige Transaktionen gelten besondere Bestimmungen:
Anpassungen sind für bestimmte Sektoren geplant, wie zum Beispiel:
Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung stellt einen wichtigen Wendepunkt für alle französischen Unternehmen dar. Über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinaus wird diese Reform die Rechnungslegungsprozesse und die zwischenbetrieblichen Geschäftsbeziehungen tiefgreifend verändern.
Unternehmen, die mit dieser Umstellung rechnen, werden nicht nur in der Lage sein, überstürzte Termine zu vermeiden, sondern diese Gelegenheit auch zu nutzen, um ihre Prozesse zu modernisieren, die Verwaltungskosten zu senken und ihre Effizienz zu steigern. Umgekehrt können diejenigen, die bis zum letzten Moment warten, auf technische und organisatorische Schwierigkeiten stoßen.
Die elektronische Rechnungsstellung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Hebel für die digitale Transformation, die Teil der allgemeinen Modernisierung der französischen Wirtschaft ist und von der langfristig alle Wirtschaftsakteure profitieren sollten.