Frankreich führt mit der schrittweisen Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung eine umfassende Transformation seiner Rechnungsstellungsprozesse durch. Diese von der Steuerverwaltung und der DGFiP geleitete Reform stellt eine grundlegende Änderung der Rechnungslegungspraktiken französischer Unternehmen dar. Der endgültige Zeitplan für die Einführung wurde festgelegt und sorgt endlich für Klarheit über diesen wichtigen digitalen Wandel.
Bevor wir den genauen Zeitplan erörtern, sollten wir uns daran erinnern, dass diese Reform mehrere Ziele verfolgt:
Diese Transformation betrifft alle in Frankreich ansässigen Unternehmen, unabhängig davon, ob es sich um kleine Unternehmen, KMU, ETI oder große Unternehmen handelt.
Die Reform basiert auf zwei unterschiedlichen Verpflichtungen:
Beginnt am 1. September 2026 : Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erhalten. Diese Annahmeverpflichtung gilt unterschiedslos für alle in Frankreich ansässigen Unternehmen.
Die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen wird sich im Laufe der Zeit je nach Größe der Unternehmen verteilen:
Beginnt am 1. September 2026 : Große Unternehmen (mit mehr als 5.000 Mitarbeitern) und mittelständische Unternehmen (ETI) müssen elektronische Rechnungen ausstellen. Diese erste Stufe betrifft auch die elektronische Meldepflicht für dieselben Unternehmen.
Stand 1. Januar 2027 : Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden ebenfalls verpflichtet sein, elektronische Rechnungen auszustellen und elektronische Meldungen zu erstellen.
Ab Juli 2027 : Sehr kleine Unternehmen (VSE) und Kleinstunternehmen müssen wiederum diese Verpflichtungen einhalten.
Um den Austausch und die Übermittlung von Rechnungen sicherzustellen, haben Unternehmen zwei Möglichkeiten:
Die Reform sieht mehrere Formate vor, um die Lesbarkeit der Rechnung und die Nutzung der Rechnungsdaten zu gewährleisten:
Um diesen Zeitplan für die elektronische Rechnungsstellung einzuhalten, müssen französische Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit einplanen:
Neben der elektronischen Rechnungsstellung ist die elektronische Berichterstattung eine ergänzende Verpflichtung, die Folgendes betrifft:
Diese Informationen müssen nach dem gleichen Zeitplan wie für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen an die Steuerbehörden gesendet werden.
Die Reform sieht einige Sonderfälle vor:
Diese speziellen Situationen sind Gegenstand besonderer Bestimmungen, die von Fall zu Fall geprüft werden sollten.
Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Zeitplan das Ergebnis einer Verzögerung der ursprünglich für 2024-2025 geplanten Reform ist. Diese zusätzliche Zeit sollte als Gelegenheit für Unternehmen gesehen werden, sich besser auf diesen wichtigen Wandel vorzubereiten.
Der Aufschub wurde beschlossen, um Folgendes zu ermöglichen:
Die Steuerverwaltung hat das Sanktionsregime für den Fall der Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung noch nicht festgelegt. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass nach Ablauf der Anpassungszeiträume schrittweise Sanktionen verhängt werden.
Der elektronische Rechnungskalender ist jetzt eindeutig eingerichtet, und die erste Frist ist auf den 1. September 2026 festgelegt. Diese Reform stellt eine bedeutende Änderung der Managementpraktiken französischer Unternehmen dar.
Um bei diesem Übergang erfolgreich zu sein, ist Weitsicht das Schlüsselwort. Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, haben allen Grund, jetzt damit zu beginnen, ihre Abrechnungsprozesse zu erlernen und anzupassen. Papierrechnungen sind dazu bestimmt, allmählich zugunsten eines vollständig entmaterialisierten Systems zu verschwinden, das trotz der Anfangsinvestition mittelfristig Effizienz- und Produktivitätsgewinne verspricht.
Die elektronische Rechnungsstellung ist nicht nur eine zukünftige gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Gelegenheit zur Modernisierung und Optimierung der Buchhaltungsprozesse, was für Unternehmen, die sich schnell anpassen können, einen echten Wettbewerbsvorteil darstellen kann.
Um über mögliche Änderungen dieses Kalenders und die praktischen Umsetzungsmethoden auf dem Laufenden zu bleiben, wird empfohlen, regelmäßig die Mitteilungen der DGFiP zu konsultieren und sich an Buchhaltungsexperten zu wenden, die mit dieser wichtigen Reform des französischen Steuersystems vertraut sind.